Kann die Zeit, die in einem ausländischen Flugzeug eingeloggt ist, auf ein FAA-Zertifikat oder eine FAA-Berechtigung angerechnet werden?

Zählt die Zeit, die in diesen im Ausland registrierten Flugzeugen (Streckenflug usw.) eingeloggt ist, für US-Zertifikate oder -Berechtigungen? Oder ist es Flugerfahrung, die bei einer 8710 ausgeschlossen werden sollte?

@TheWhiteDiamond Definitiv verwandt. Ich denke, diese Frage ist besser (klarer formuliert), aber ich denke auch, dass die Antwort auf die andere Frage besser ist als meine Antwort hier. Eine Möglichkeit, dies zu handhaben (falls überhaupt eine Behandlung erforderlich ist), besteht darin, die andere Frage zu bearbeiten, um sie dieser näher zu bringen, und diese dann als Dupe zu markieren. Andererseits ist klar, dass es bei der anderen Frage in erster Linie ums Sparen geht, und es gibt gute Punkte in den Antworten, dass es sich um eine mögliche falsche Sparsamkeit handelt. Diese Überlegung ist hier irrelevant.
@Pondlife Eigentlich denke ich, dass diese Frage und Ihre Antwort für sich allein stehen - sie beantwortet auch die Frage "Wenn ich ein Privatpilot bin und in Russland Urlaub mache und ein paar Überlandflüge in einem Yak fliege -52 Kann ich diese Zeit für meine Cross-Country-PIC-Zeitanforderungen in der Instrumentenflugberechtigung eintragen/anrechnen?

Antworten (2)

Ja, es zählt: Die FAA kümmert sich nicht darum, wo Flugstunden angesammelt werden, vorausgesetzt, dass die Anforderungen für schriftliche und/oder praktische Prüfungen in den USA erfüllt sind. Ich lernte das Fliegen in Südafrika und beantragte dann eine uneingeschränkte FAA-Lizenz (dh keine ausländische Lizenz). Die FSDO teilte mir mit, dass ich meine gesamte Zeit in SA (Überlandflüge, Nachtflüge usw.) auf die FAA-Lizenzanforderungen anrechnen könne, aber ich müsste trotzdem die schriftlichen und praktischen FAA-Tests wie jeder andere Flugschüler bestehen.

Ein praktisches Problem in dieser Situation ist, dass Stunden in verschiedenen Ländern aufgrund von Vorschriften oder einfach aufgrund lokaler Praxis leicht unterschiedlich erfasst werden können. Die beiden Beispiele, auf die ich gestoßen bin, waren, dass die PIC-Zeit in SA und den USA unterschiedlich definiert ist (war?) Und die Anzahl der Landungen in SA für die Währung nicht relevant ist, sodass niemand sie protokolliert.

Dies ist von der FAA-Website:

(j) Flugzeuganforderungen für die Protokollierung der Flugzeit. Damit eine Person Flugzeit protokollieren kann, muss die Zeit in einem Flugzeug erworben werden, das gemäß §61.5(b) als Flugzeug identifiziert wird, und ist –

(1) Ein Luftfahrzeug des US-Registers mit entweder einem Standard- oder einem speziellen Lufttüchtigkeitszeugnis;

(2) Ein Luftfahrzeug ausländischer Registrierung mit einem Lufttüchtigkeitszeugnis, das von der Luftfahrtbehörde eines anderen Landes, das ein Mitgliedstaat des Übereinkommens über die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ist, genehmigt wurde;