401.000 Teilnehmer für einen Teil des Jahres - Kann ich zu einer IRA beitragen?

Ich habe drei Monate lang im Jahr 2014 am 401K-Plan meines vorherigen Arbeitgebers (traditionell und Roth) teilgenommen. Mein neuer Arbeitgeber gestattet die Teilnahme an seinem Plan erst nach einem Dienstjahr.

Kann ich meinen Beitrag zu einem traditionellen IRA im Jahr 2014 einzahlen und abziehen? Reicht irgendeine Höhe oder Zeit der Beteiligung an den 401K meines vorherigen Arbeitgebers im Jahr 2014 aus, um IRA-Beiträge nicht abzugsfähig zu machen?

Antworten (1)

Sie müssen nicht einmal an einem 401k-Plan teilnehmen; Solange Ihnen ein Arbeitgeber einen 401k-Plan anbietet , wird das Kästchen „Ruhestand“ auf Ihrem 2014 W-2 angekreuzt, das Ihr Arbeitgeber Ihnen im Januar 2015 zusendet. In Bezug auf die Abzugsfähigkeit traditioneller IRA-Beiträge hängt dies von Ihnen ab Modifiziertes bereinigtes Bruttoeinkommen (MAGI) für 2014, Ihr Familienstand zum 31. Dezember 2014 und, falls Sie verheiratet sind, ob Ihr Ehepartner von einem Altersversorgungsplan abgedeckt ist, und Ihr Anmeldestatus (unterschiedliche Schwellenwerte für die gemeinsame Anmeldung von Ehepartnern und die Anmeldung von Ehepartnern Separat).

Weitere Informationen zur Abzugsfähigkeit traditioneller IRA-Beiträge vom IRS finden Sie hier .
Macht Sinn - danke. Mir war nicht bewusst, dass das bloße Anbieten des 401k-Plans ausreicht, um dieses Kästchen anzukreuzen.
„Sie müssen nicht einmal an einem 401.000-Plan teilnehmen; solange ein Arbeitgeber Ihnen einen 401.000-Plan anbietet, wird das Kästchen „Ruhestand“ angekreuzt.“ Das scheint nicht richtig zu sein. Siehe irs.gov/pub/irs-pdf/iw2w3.pdf Seite 28. Wenn weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber einen Beitrag leisten, wird das Kästchen nicht angekreuzt. irs.gov/Retirement-Plans/… sagt auch, dass Sie für 401ks nur dann als „gedeckt“ gelten, wenn Beiträge oder Verwirkungen darauf zugewiesen wurden.
@ user102008 Du könntest Recht haben; Ich erinnerte mich an eine Erklärung in Pub 590, die besagt: „Leistungsorientierter Plan. Wenn Sie berechtigt sind, am leistungsorientierten Plan Ihres Arbeitgebers für das Planjahr teilzunehmen, das innerhalb Ihres Steuerjahres endet, sind Sie durch den Plan abgedeckt. Diese Regel gilt auch dann Sie: (1) die Teilnahme am Plan abgelehnt haben, (2) einen erforderlichen Beitrag nicht geleistet haben oder (3) nicht die Mindestleistung erbracht haben, die erforderlich ist, um eine Leistung für das Jahr anzusammeln.
@DilipSarwate: Ja, aber anscheinend sind 401k-Pläne "definierte Beitragspläne".