Kann ich den IRA-Beitrag abziehen, obwohl der Job ein 401k-Angebot anbietet, zu dem ich nicht beitrage?

Mein Job bietet einen 401k an, aber ich trage nicht dazu bei (weil es keine Übereinstimmung gibt). Stattdessen würde ich lieber zu einem IRA beitragen, wo ich genau kontrollieren kann, in was ich investiere. Hier ist, was das IRS sagt:

Wenn entweder Sie oder Ihr Ehepartner von einem Arbeitgeber-Rentenplan abgedeckt waren, haben Sie möglicherweise nur Anspruch auf einen teilweisen (reduzierten) Abzug oder überhaupt keinen Abzug, abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Anmeldestatus. Ihr Abzug beginnt zu sinken (auslaufend), wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag übersteigt, und wird vollständig eliminiert, wenn es einen höheren Betrag erreicht. Diese Beträge variieren je nach Anmeldestatus.

Nehmen wir an, ich verdiene genug, um keinen IRA-Abzug zu erhalten, während ich sowohl zu einem 401k als auch zu einem IRA beitrage.

Bin ich nicht berechtigt, IRA-Beiträge abzuziehen, weil mein Unternehmen einen 401k anbietet, obwohl ich keinen Beitrag dazu leiste?

Ich nehme an, Sie haben bereits überprüft, ob das Unternehmen einen Teil der Beiträge zu seinem 401 (k) passt. Wenn sie es tun, und Sie nutzen das nicht aus, lassen Sie freies Geld auf dem Tisch liegen.
@keshlam Natürlich, wie ich in der Frage sagte, hat es keine Übereinstimmung.
Ist Feld 13 auf Ihrem W-2-Formular angekreuzt?
@BrenBarn Ich habe gerade nachgesehen und Box 13 ist nicht aktiviert. Ich schätze also, dass eines deaktiviert ist, wenn Sie nichts beitragen, auch wenn eines existiert. Super!
@Dave: Es wäre ratsam, sich bei jemandem in Ihrem Unternehmen zu erkundigen, der mit W-2s umgeht. Fehler bei W-2s passieren. Aber ja, im Allgemeinen, wenn das Kästchen nicht angekreuzt ist, bedeutet das, dass Sie nicht als versichert gelten.

Antworten (1)

Laut Investopedia :

Ihre Berechtigung, einen Abzug für Ihren traditionellen IRA-Beitrag in Ihrer Bundessteuererklärung geltend zu machen, hängt davon ab, ob Sie in dem Jahr, für das Ihr Abzug gilt, ein aktiver Teilnehmer eines arbeitgeberfinanzierten Plans sind. Wenn weder Sie noch Ihr Ehepartner aktiv teilnehmen, können Sie Ihren vollen Beitrag für das Jahr bis zur Beitragsgrenze abziehen.

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Wenn Sie zur Zahlung von Gehaltsaufschubbeiträgen berechtigt sind, sich aber dagegen entscheiden, gelten Sie für dieses Jahr nicht als aktiver Teilnehmer.

Dies sollte wahrscheinlich durch nichts relativiert werden, dass der IRS auch sagt, dass Sie von einem Pensionsplan "gedeckt" sind, wenn "Ihrem Konto Beiträge oder Verwirkungen zugewiesen wurden". Mit anderen Worten, wenn der Plan Ihres Arbeitgebers vorsieht, dass er selbst Geld auf Ihr Konto einzahlt (unabhängig von Ihren eigenen Beiträgen), dann sind Sie versichert.

Dies ist eine interessante Frage, die ich oft gestellt, aber nie von einer wirklich maßgeblichen Quelle (dh dem IRS oder einem Steueranwalt) endgültig beantwortet gesehen habe. Das obige ist die klarste Information, die ich finden konnte.