Berechtigung für eine Entschädigung gemäß EG/261

Ich bin ein EU-Bürger. Kürzlich wurde mein Air-France-Flug von Mumbai nach Paris gestrichen. Das Ticket wurde von Air France gebucht, aber der Flug wurde von Jet Airways durchgeführt. Air France gab einen neuen Flug nach 2 Tagen, einem zusätzlichen Zwischenstopp und einer Verlängerung der Reisezeit von 15 Stunden auf über 30 Stunden (von Tür zu Tür) bekannt.

Der Flug wurde 14 Tage vor dem Abflugdatum verschoben, aber nachdem wir die Fluggesellschaft kontaktiert hatten. Die Fluggesellschaft hat uns nicht kontaktiert.

Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der von der Europäischen Union umgesetzten Verordnung 261/2004 (im Folgenden als EG/261 bezeichnet) habe.

Ich glaube, ich habe irgendwo gesehen, dass die Anwendbarkeit von EC261 eher an die ausführende Fluggesellschaft als an die vermarktende Fluggesellschaft gebunden ist . Wer sich richtig erinnert, hat EU-technisch Pech. Aber ich kann nicht schnell finden, wo ich das gesehen habe.

Antworten (1)

Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EC261.

Wie auf der offiziellen Website der EU angegeben, gelten die EU-Passagierrechte:

Wenn Ihr Flug von außerhalb der EU in die EU kommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird

Dies wird dann weiter erläutert:

In einigen Fällen ist die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt (auch als ausführende Fluggesellschaft bezeichnet), möglicherweise nicht dieselbe wie die, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben. Im Falle von Schwierigkeiten kann nur die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, verantwortlich gemacht werden.

(Hervorhebung in allen Fällen von mir.)

Das ist enttäuschend ! Ich bin davon ausgegangen, dass die Fluggesellschaft, die mein Ticket gebucht hat, dafür verantwortlich ist, da ich keine Kontrolle über die ausführende Fluggesellschaft habe.