Ich habe zwei Immobilien auf einer Online-Auktionsseite gekauft. Sie haben mir eine Gebühr für das Recht zur Teilnahme an der Auktion berechnet.
Erste Frage:
Soll ich diese Gebühr als Grundlage für dieses Vermögen anrechnen? Oder als Betriebsausgabe?
Zweite Frage:
Wenn es Basis ist, für welches Vermögen zähle ich es als Basis? Intuitiv sollte es zu 50 % zu 50 % aufgeteilt werden, aber vielleicht sollte ich einfach eines der Assets auswählen und es in dieses einbeziehen.
Betrachten Sie für Buchhaltungszwecke die Anschaffungskosten als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts und nicht als Aufwand. Dies ist wichtig zu berücksichtigen, wenn Sie den Vermögenswert für Berichts- oder Steuerzwecke abschreiben müssen.
Dr. Land 250.000 $
Dr. Building: 250.000 $
Kr. 500.000 Dollar in bar
Der Erwerb des Grundstücks von den Vorbesitzern.
Und
Dr. Land 12.500 $
Dr. Gebäude 12.500 $
Kr. Bargeld $25.000
Gebühren, die an den Auktionator gezahlt werden, der beim Erwerb des Grundstücks geholfen hat.
Grundlage für die Aufteilung der Kosten sollten Schätzpreise sein. Diese Schätzpreise erscheinen im ersten Eintrag und sollen Ihnen weiterhelfen.
Diogenes Kreosot
Philipp Siebold
Fett