Dürfen Piloten FMS-Datenbankaktualisierungen gemäß Part 135 durchführen?

Dürfen Piloten FMS-Datenbankaktualisierungen gemäß Teil 135 durchführen? Wenn ja, benötigen sie eine formelle Ausbildung, die in ihren Pilotenunterlagen eingetragen ist, bevor sie dies tun dürfen?

Antworten (2)

Die Aktualisierung einer Navigationsdatenbank galt früher als vorbeugende Wartung und musste von einem Mechaniker gemäß Teil 135 durchgeführt werden. Die Vorschriften wurden jedoch Ende 2012 geändert (hier ist die endgültige Regel ) und fallen daher nicht mehr unter diese Kategorie Piloten dürfen "Luftfahrtdatenbanken" (ein neuer Begriff) aktualisieren, wenn dies "einfach" möglich ist (siehe die unten zitierte Verordnung für die genauen Anforderungen). In den Vorschriften ist keine Schulung vorgeschrieben, es kann jedoch unternehmensspezifische Verfahren geben, die dies erfordern.

14 CFR 43.3 wurde aktualisiert und sagt nun (auszugsweise):

(k) Aktualisierungen von Datenbanken in installierter Avionik, die die Bedingungen dieses Absatzes erfüllen, gelten nicht als Wartung und dürfen von Piloten durchgeführt werden, vorausgesetzt:

(1) Der Datenbank-Upload ist:

(i) Ausgelöst vom Flugdeck;

(ii) durchgeführt, ohne die Avionikeinheit zu zerlegen; und

(iii) Ohne den Einsatz von Werkzeugen und/oder Spezialausrüstung durchgeführt.

(2) Der Pilot hat die Verfahren des Zertifikatsinhabers oder die Anweisungen des Herstellers einzuhalten.

(3) Der Inhaber von Betriebsbescheinigungen muss dem Piloten schriftliche Verfahren gemäß den Anweisungen des Herstellers zur Verfügung stellen, die beschreiben, wie:

(i) Durchführung der Datenbankaktualisierung; und

(ii) Ermitteln Sie den Status des Daten-Uploads.

Es gibt einen Unterschied in der Sprache, die verschiedene Teile der FAA verwenden. Was hier als Aktualisieren der Datenbank beschrieben wird, wird an anderer Stelle (AC20-153A) als Laden der Datenbank beschrieben.
@DeltaLima Ähmmm, okay....? (Ändert das etwas?) Das AC ist für Leute, die Luftfahrtdaten verarbeiten (dh Datenbanken erstellen ). Es wurde auch im Jahr 2010 vor der Änderung des Reglements geschrieben.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Aktualisieren das Laden einer vorkompilierten Datenbank in das FMS meinen, die die alte ersetzt.

Die RNAV-Datenbank innerhalb des FMS sollte gemäß dem 28-tägigen Aeronautical Information Regulation and Control (AIRAC)-Zyklus aktualisiert werden. Typischerweise ist dies eine Wartungsaufgabe und der Pilot hat dabei kein Spiel. Wenn der Pilot natürlich auch die erforderlichen Wartungszertifikate besitzt, kann er die Datenbank entsprechend aktualisieren. Allerdings handelt er in diesem Fall nicht in seiner Eigenschaft als Pilot, sondern trägt seinen Wartungshut.

In manchen Fällen gilt die Datenbankaktualisierung nicht als Wartung und kann vom Piloten durchgeführt werden. 14 CFR Part 43 behandelt Wartung, vorbeugende Wartung, Umbau und Änderung. Es enthält einen interessanten Abschnitt über Datenbanken; 14 CFR § 43.3(k) befasst sich speziell mit Datenbankaktualisierungen.

(k) Aktualisierungen von Datenbanken in installierter Avionik, die die Bedingungen dieses Absatzes erfüllen, gelten nicht als Wartung und dürfen von Piloten durchgeführt werden, vorausgesetzt:

(1) Der Datenbank-Upload ist:

(i) Ausgelöst vom Flugdeck;

(ii) durchgeführt, ohne die Avionikeinheit zu zerlegen; und

(iii) Ohne den Einsatz von Werkzeugen und/oder Spezialausrüstung durchgeführt.

(2) Der Pilot hat die Verfahren des Zertifikatsinhabers oder die Anweisungen des Herstellers einzuhalten.

(3) Der Inhaber von Betriebsbescheinigungen muss dem Piloten schriftliche Verfahren gemäß den Anweisungen des Herstellers zur Verfügung stellen, die beschreiben, wie:

(i) Durchführung der Datenbankaktualisierung; und

(ii) Ermitteln Sie den Status des Daten-Uploads.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gibt es eine letzte Fluchttür, die für Piloten von Drehflüglern nach Teil 135 gelten könnte:

14 CFR § 43.3(h) besagt:

(h) Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz (g) dieses Abschnitts kann der Administrator einem Zertifikatsinhaber gemäß Teil 135 dieses Kapitels, der Drehflügler in einem abgelegenen Gebiet betreibt, genehmigen, einem Piloten zu gestatten, bestimmte vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen, vorausgesetzt:

(1) Die Gegenstände der vorbeugenden Wartung sind das Ergebnis einer bekannten oder vermuteten mechanischen Schwierigkeit oder Fehlfunktion, die auf dem Weg zu oder in einem abgelegenen Gebiet aufgetreten ist;

(2) der Pilot hat ein genehmigtes Ausbildungsprogramm zufriedenstellend abgeschlossen und ist vom Zertifikatsinhaber für jeden Punkt der vorbeugenden Instandhaltung, zu dessen Durchführung der Pilot berechtigt ist, schriftlich autorisiert;

(3) Es ist kein zertifizierter Mechaniker verfügbar, um die vorbeugende Wartung durchzuführen;

(4) Der Zertifikatsinhaber verfügt über Verfahren zur Bewertung der Durchführung einer vorbeugenden Instandhaltung, die eine Entscheidung über die Lufttüchtigkeit des Drehflüglers erfordert; und

(5) Die in diesem Abschnitt zugelassenen Punkte der vorbeugenden Wartung sind die in Absatz (c) von Anhang A dieses Teils aufgeführten.


Zusammenfassung

Wenn die Datenbankaktualisierung die in Absatz (k) von 14 CFR § 43.3 genannten Bedingungen erfüllt, gilt sie nicht als Wartung und kann vom Piloten durchgeführt werden.

Wenn die Bedingungen von CFR § 43.3 (k) nicht erfüllt sind, kann der Pilot die Aktualisierung nicht durchführen, es sei denn, der Administrator genehmigt sie gemäß 14 CFR § 43.3 (h).