Ersucht um Neucharakterisierung der IRA-Beiträge von 2013. Der Makler besteht darauf, dass ich ein „Umwandlungs“-Formular ausfülle. Ist das normal?

Nachdem ich einige gute Antworten auf meine frühere Frage erhalten und einige meiner eigenen Nachforschungen angestellt hatte, bat ich meinen Makler, mir zu helfen, meine traditionellen IRA-Beiträge von 2013 als Roth-Beiträge umzucharakterisieren. Nach einigem Hin und Her zwischen mir, ihm und dem IRA-Treuhänder hat er mir mitgeteilt, dass ich ein „Umwandlungs“-Formular ausfüllen muss. Nach Angaben des Treuhänders haben sie ein "Umcharakterisierungs" -Formular, aber es wird verwendet, um Roth-Beiträge als traditionelle Beiträge zu korrigieren.

Es gibt einen Punkt auf dem Formular, um anzugeben, dass die Einkommensteuer NICHT einbehalten werden soll. Meine Befürchtung ist jedoch, dass der Treuhänder die Umschreibung als Einkommen im Jahr 2014 melden wird.

Klingt die Verwendung eines Umwandlungsformulars für eine Umcharakterisierung normal?

Antworten (1)

Für den Makler kann es dasselbe sein, da der eigentliche Akt der Neucharakterisierung erfordert, dass Sie das Geld von einem Konto abheben und auf das andere überweisen. Die Besonderheiten des Rückzugs aus Roth zur Neucharakterisierung mögen für sie ein spezielles Verfahren rechtfertigen, aber von Traditional zu Roth - sie sind blind dafür, ob es sich um eine Konvertierung oder eine Neucharakterisierung handelt.

Derjenige, der dafür nicht blind ist, bist du. Laut IRS müssen Sie zur Umschreibung lediglich die Umwandlung vor dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung (+ Verlängerungen) vornehmen, dh: vor dem 15. April oder, wenn Sie das Formular 4868 rechtzeitig eingereicht haben, dem Oktober 15. nächstes Jahr (nach dem Jahr, dem die Kaution zugerechnet wird, also in Ihrem Fall - es ist der 15. Oktober 2014).

Um einen Beitrag neu zu charakterisieren, müssen Sie im Allgemeinen den Beitrag vom ersten IRA (demjenigen, an den er geleistet wurde) auf den zweiten IRA in einer Treuhänder-zu-Treuhänder-Übertragung übertragen lassen. Wenn die Überweisung bis zum Fälligkeitsdatum (einschließlich Verlängerungen) für Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr erfolgt, in dem der Beitrag geleistet wurde, können Sie wählen, ob Sie den Beitrag als ursprünglich an den zweiten IRA statt an den ersten IRA geleistet behandeln möchten . Wenn Sie Ihren Beitrag neu charakterisieren, müssen Sie alle drei der folgenden Schritte ausführen.

  • Berücksichtigen Sie bei der Überweisung alle Nettoeinnahmen, die der Einlage zuzurechnen sind. Im Falle eines Verlustes kann das zu überweisende Nettoeinkommen negativ sein.

  • Geben Sie die Umschreibung in Ihrer Steuererklärung für das Jahr an, in dem die Einlage geleistet wurde.

  • Behandeln Sie den Beitrag als an den zweiten IRA geleistet an dem Datum, an dem er tatsächlich an den ersten IRA geleistet wurde.

Sie sollten den Makler jedoch bitten, den umgeschriebenen Betrag auf dem Formular 5498 für die neue Einlage erscheinen zu lassen.

Kann ich etwas tun, um mich zu schützen, falls der Treuhänder die Übertragung als Roth-Umwandlung und damit als steuerpflichtiges Einkommen ausweist?
@Sam, der Treuhänder kann melden, was er will, am Ende haben Sie Ihr Recht, und wenn IRS etwas von Ihnen will, haben Sie alle Unterlagen, um zu zeigen, dass es sich tatsächlich um eine Neucharakterisierung handelt.