Fegefeuer und vollkommener Ablass?

In Bezug auf die Reinigung der Seele vor dem Eintritt in den Himmel; Angenommen, eine Person hat ein sündiges Verlangen und kämpft damit seit vielen Jahren, bis es zur Gewohnheit geworden ist. Die Person erkennt die Kämpfe, um die schlechten Gewohnheiten zu überwinden, betet ständig und geht häufig zur Kommunion. Im Moment des Todes empfängt die Person die Sakramente und bereut ihre Sünden; Die Wünsche sind jedoch geblieben. Müssen auch die Begierden im Fegefeuer verbrannt werden, bevor man in den Himmel kommen kann; obwohl die Person von der Sünde losgesprochen wurde, die apostolische Begnadigung erhält und im Stand der Gnade stirbt? Ich weiß, dass die zeitliche Bestrafung der Sünde durch den Empfang eines vollständigen Ablasses beseitigt wird, aber was ist mit den Wünschen, die geblieben sind?

Diese Frage wirft einen sehr wichtigen Punkt auf!
Vielen Dank für Ihre tolle Frage! Nehmen Sie bei Gelegenheit an der Tour teil , um zu verstehen, wie die Website funktioniert und wie sie sich von anderen unterscheidet.
@KenGraham, das muss die beste erste Frage sein, die ich je gesehen habe 😂 sehr gut gemacht!
Das ist die Schönheit des Fegefeuers ... wir können nach dem Tod unvollkommen sein und dennoch durch das verwandelnde Feuer Seiner Liebe in Gottes Vollkommenheit eintreten.

Antworten (2)

Fegefeuer und vollkommener Ablass?

Um einen vollkommenen Ablass zu erlangen, müssen wir die innere Disposition der vollständigen Loslösung von Sünde haben, sogar von läßlicher Sünde. Das bedeutet, dass wir keinen Wunsch haben dürfen, Sünde zu begehen.

Ablässe sind nicht magisch und vollkommene Ablässe müssen wirklich verdient werden.

Hier sind einige allgemeine Richtlinien für den Erhalt von Ablässen von der Apostolischen Pönitentiarie des Vatikans.

Allgemeine Bemerkungen zum Ablass

  1. So wird ein Ablass im Kodex des kanonischen Rechts (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) definiert: „Ein Ablass ist ein Erlass der zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld besteht bereits vergeben sind, die der treue Christ, der ordnungsgemäß disponiert ist, unter bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen durch das Handeln der Kirche erlangt, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen mit Vollmacht austeilt und anwendet".

  2. Im Allgemeinen erfordert die Erlangung von Ablässen bestimmte vorgeschriebene Bedingungen (unten Nr. 3, 4) und die Aufführung bestimmter vorgeschriebener Werke (Nr. 8, 9, 10 zeigen diejenigen auf, die für das Heilige Jahr spezifisch sind).

  3. Um Ablässe zu erlangen, ob Voll- oder Teilablässe, ist es erforderlich, dass sich die Gläubigen zumindest zum Zeitpunkt der Vollendung des Ablasswerks im Stand der Gnade befinden.

  4. Ein vollkommener Ablass kann nur einmal am Tag erworben werden. Um sie zu erlangen, müssen die Gläubigen zusätzlich zum Zustand der Gnade:

  • die innere Disposition der vollständigen Loslösung von der Sünde haben, sogar von läßlicher Sünde ;

  • ihre Sünden sakramental gebeichtet haben;

  • die heilige Eucharistie empfangen (es ist sicherlich besser, sie während der Teilnahme an der heiligen Messe zu empfangen, aber für den Ablass ist nur die heilige Kommunion erforderlich);

  • beten Sie für die Absichten des Papstes.

  1. Es ist zweckmäßig, aber nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die heilige Kommunion und das Gebet im Sinne des Papstes am selben Tag stattfinden, an dem das Ablasswerk verrichtet wird; aber es reicht aus, wenn diese heiligen Riten und Gebete innerhalb von mehreren Tagen (etwa 20) vor oder nach dem Ablassakt durchgeführt werden. Das Gebet für die Anliegen des Papstes bleibt der Wahl der Gläubigen überlassen, aber ein „Vater unser“ und ein „Ave Maria“ werden vorgeschlagen. Für mehrere vollkommene Ablässe genügt eine sakramentale Beichte, für jeden vollkommenen Ablass ist jedoch eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet für die Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich.

  2. Zum Wohle der rechtmäßig Behinderten können Beichtväter sowohl die vorgeschriebene Arbeit als auch die erforderlichen Bedingungen (mit Ausnahme natürlich der Loslösung von sogar lässlichen Sünden) umtauschen.

  3. Ablässe können immer entweder auf sich selbst oder auf die Seelen der Verstorbenen angewendet werden, aber sie können nicht auf andere auf der Erde lebende Personen angewendet werden.

Dennoch wird ein teilweiser Ablass erlangt

Man muss den Zweck der Läuterung des Fegefeuers verstehen. Sie stellen wirklich zwei Fragen, ich werde nur das Fegefeuer ansprechen. Eine vorherige Antwort befasst sich mit Ablässen (die helfen, den Schaden zu reparieren).

Das Fegefeuer hat per se nichts mit übermäßigem Verlangen zu tun. Nicht die Wünsche werden repariert, sondern der angerichtete Schaden und die übermäßigen Anhaftungen (wie die vorherige Antwort zitiert: „zeitliche Bestrafung aufgrund von Sünden, deren Schuld bereits vergeben wurde“). Diese werden gereinigt, weil, wie das gesamte AT zusammenfasst, nichts Unreines ist den Himmel betreten können Wenn wir nach der Läuterung vervollkommnet sind, wird es keine unermesslichen Wünsche mehr geben, weil wir nicht der Begierde unterliegen werden.