Wenn ein US-Bürger ein MiG-15-Kampfflugzeug aus der Zeit des Kalten Krieges kauft, das: - vom Museum (Einrichtung des Verteidigungsministeriums eines der Länder der Europäischen Union, Mitglied der NATO) von einer Privatperson erworben wurde (Vertragsdokument ist verfügbar) ; - befindet sich noch in diesem Land; - zumindest vorerst bleibt das Flugzeug in diesem Land, auch nachdem der US-Bürger es von dieser Privatperson gekauft hat;
Nun, da dieser US-Bürger auch die doppelte Staatsbürgerschaft dieses Landes ist: - Gibt es irgendetwas, was er tun muss, um die US-Gesetze einzuhalten? - Gibt es etwas, das er nicht tun sollte, um die US-Gesetze einzuhalten? - Oder, da das Flugzeug in diesem Land bleiben wird (es findet kein Import/Export statt), unterliegt alles im Grunde nur dem Recht dieses Landes und er ist gut genug, um sich nur an die Gesetze dieses Landes zu halten?
Gilt das gleiche für vorhandenes Waffen-/Rüstungszubehör wie Kanonen, Waffenkamera, Visier, Schleudersitz? So werden zB Kanonen jetzt selbstständig bei Dritten gelagert, die für den Umgang mit militärischem Material zugelassen sind. Er würde Kanonen erst in seinen Besitz bringen, wenn sie nicht gemäß den Gesetzen dieses Landes modifiziert (deaktiviert) wurden.
Bei bloßem Besitz ist das einzige Problem, auf das Sie stoßen könnten, lebendige, funktionsfähige Waffen im Flugzeug. Dies hängt mehr von der Art des Geräts als von der Person ab, die es besitzt. Im Allgemeinen ist Europa weitaus weniger entgegenkommend in Bezug auf den Besitz von Militärwaffen durch Privatpersonen als die USA, insbesondere bei unangenehmen Waffen wie automatischen Kanonen. Wenn sie nach den Vorschriften des Landes, in dem sie leben, demontiert wurden, dann sind sie keine Waffen mehr, sondern nur Dekorationen.
Vor ein paar Jahren sah ich einen MI-24-Kampfhubschrauber aus der Sowjetzeit zum Verkauf in den USA. Haupt- und Heckrotor vorhanden, keine Motoren, keine Waffen, das Cockpit war ziemlich ausgebrannt, die Flugzeugzelle hatte ihre Nutzungsdauer überschritten, nur für statische Anzeige. Von außen sah es intakt aus ... und sah auch sehr unheimlich aus. Aus irgendeinem seltsamen Grund sträubte sich meine Frau davor, 8.000 Dollar für diese ultimative Rasendekoration auszugeben. Aber es gab keine Vorschriften bezüglich seines Eigentums, außer vielleicht, dass ein Nachbarschaftsverein sauer darüber war, dass jemand einen Kampfhubschrauber in seinem Vorgarten parkte.
Wenn Sie die MIG15 tatsächlich fliegen wollen, ist das eine andere Sache. Aber wenn Sie als US-Bürger eine MIG15 als statisches Display ohne funktionsfähige Waffen kaufen möchten, wird sich die US-Regierung nur darum kümmern, ob Sie ihre Einkommenssteuer auf das Geld bezahlt haben, das Sie für den Kauf verwenden.
Es ist legal, dass FAA-registrierte/US-eigene Flugzeuge in Europa bleiben, und aufgrund von Vorschriften ist dies ziemlich oft der Fall. Was den Besitz einer Mig-15 betrifft , solange sie flugfähig gehalten wird, sollte es Ihnen gut gehen. Ich sehe sogar einige hier in den Staaten zum Verkauf . Sie müssen das Flugzeug nicht physisch importieren, damit es sich in US-Besitz befindet und registriert ist.
Bei der Legalität gibt es einiges zu beachten
Was die Waffen an Bord angeht, lautet die einfache Antwort: Machen Sie sich nicht die Mühe, damit herumzuspielen. Die Waffenvorschriften der EU sind in der Regel viel strenger als hier in den USA. Mit Ausnahme des kalifornischen Verbots der .50BMG-Runde gibt es hier in den USA wirklich keine Kaliberbegrenzung, und mit dem richtigen Papierkram können Sie so ziemlich alles besitzen, was Sie wollen. In Anbetracht dessen könnten Sie legal die Waffen besitzen, die hier in den Staaten in das Flugzeug kommen würden, aber ob Sie damit fliegen können, ist eine ganz andere Frage. Man kann ein Flugzeug nicht militarisieren, also kommt es nicht in Frage, die Waffen im Flugzeug zu behalten. FWIW, wenn Sie dies in Betracht ziehen, lohnt es sich, den derzeitigen Besitzer vor dem Kauf all diese Dinge entfernen zu lassen.
Ron Beyer
Jonny
Teichleben