Haben wir Anspruch auf Entschädigung für diese Verspätung? Und gibt es Regeln für Weiterleitungen?

Also flogen wir mit einer Billigairline von Stuttgart nach Neapel. Der Flug hatte beim Start etwa 1,5 Stunden Verspätung. 20 Minuten von Neapel entfernt wurde uns mitgeteilt, dass wir nach Brindisi (300 km entfernt) umgeleitet würden, das aufgrund seiner geringen Größe zum Zeitpunkt unserer Ankunft nirgendwo hinführt.

Wir kamen gegen 22 Uhr an. Wir mussten 4 Stunden auf einen Bus warten, der uns abholte, und dann 4 Stunden nach Neapel fahren, was die Verspätung extrem lang machte. Ursache für die Umleitung war, dass die Piste wegen einer Behinderung nicht frei war.

Meine Frage ist, was sind die Regeln dafür, wohin wir auch umgeleitet werden sollten? Hätten wir nicht zu einem näher gelegenen Flughafen wie Rom (200 km) umgeleitet werden sollen, und dies war nur eine Möglichkeit, Geld zu sparen, indem wir auf einem kleineren, billigeren Flughafen landeten? Der einzige andere umgeleitete Flug war ebenfalls eine andere Billigfluggesellschaft.

Meine zweite Frage: Es ist durchaus möglich, dass wir vor dem Vorfall am Flughafen Neapel gelandet wären, wenn wir rechtzeitig abgeflogen wären. Ist dies nicht ihre Schuld, dass die Verspätung aufgrund ihrer anfänglichen Verspätung verlängert wurde? Ich kann mir vorstellen, dass dies von Fluggesellschaften missbraucht werden kann, indem sie prüfen, ob ein Sturm in die Gegend kommt, und das Flugzeug einfach 3 Stunden verzögern, bis der Sturm eintritt, damit sie dem Wetter die Schuld geben können. Hätten wir keinen Anspruch auf Entschädigung?

Also zusammenfassend meine zwei Fragen:

  • Haben wir keinen Anspruch auf Entschädigung, da ihre 1,5-stündige Verspätung wahrscheinlich die 10-stündige Verspätung verursacht hat?

  • Gibt es auch Regeln, wohin Flugzeuge umgeleitet werden?

Können Sie Ihre eigentliche Frage bitte bearbeiten und klarer machen?
Welche Firma, welcher Flug, welches Datum?
Laudamotion OE 2330, 30. August

Antworten (1)

Für Entschädigungszwecke gemäß Verordnung 261/2004 wird die Verspätung immer bei der Ankunft an Ihrem Endziel gemessen. Die Dauer einer Abfahrtsverzögerung betrifft nur die Pflicht des Beförderers, für Unterkunft, Verpflegung etc. zu sorgen.

Es gibt kein Gesetz, das besagt, wohin Sie umgeleitet werden sollten, das ist eine reine Betriebs-/Sicherheitsentscheidung des ATC/Piloten/der Fluggesellschaft/usw. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass andere Flughäfen zu überlastet oder anderweitig betrieblich unbequem waren.

Und wie wird übrigens die Ankunft selbst gemessen? Dies kann nicht der Moment sein, in dem das Flugzeug den Boden berührt, da das Flugzeug im Fall von OP den Flughafen von Neapel überhaupt nicht erreicht hat.