Wir haben gehört, dass der Oberste Gerichtshof nicht nur entschieden hat, dass der Rat des Premierministers an die Königin rechtswidrig war, sondern dass die Prorogation daher nichtig war: Es ist nicht passiert, das Parlament wurde nicht prorogiert.
Meine Frage ist: Erlässt der Souverän tatsächlich irgendeine Art von Dekret, um das Parlament zu prorogieren? Unterschreibt sie etwas? Wurde sie gebeten/empfohlen, die Unterschrift zu widerrufen oder sie zurückzuziehen? Oder hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Dokument, obwohl ordnungsgemäß unterzeichnet, keine Gültigkeit hatte, weil es auf der Grundlage einer schlechten Beratung ausgestellt wurde? Hat der Oberste Gerichtshof tatsächlich die Möglichkeit, die Monarchin zu überstimmen, weil sie schlecht beraten wurde? Gibt es dafür Präzedenzfälle?
Oder hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Dokument, obwohl ordnungsgemäß unterzeichnet, keine Gültigkeit hatte, weil es auf der Grundlage einer schlechten Beratung ausgestellt wurde?
Ich denke, das ist ungefähr die Größe. In der Praxis rät die Regierung der Krone zum Prorogieren, und die Krone befolgt diesen Rat. In diesem Fall befand der Oberste Gerichtshof, dass die Beratung rechtswidrig war und die Prorogation letztendlich daher „rechtswidrig, nichtig und wirkungslos“ war, daher sollte sich das Parlament so verhalten, als wäre es nie geschehen. Es war, als wäre das Dokument „ein leeres Blatt Papier“.
Aus dem Urteil des Supreme Court R (auf Antrag von Miller) (Beschwerdeführer) gegen The Prime Minister (Beschwerdegegner), Cherry und andere (Beschwerdegegner) gegen Advocate General for Scotland (Beschwerdeführer) (Schottland) [2019] UKSC 41 :
3 Die Prorogation ist eine Vorrechtsbefugnis, die von der Krone auf Anraten des Privy Council ausgeübt wird. In der Praxis, wie im Briefing Paper der House of Commons Library (Nr. 8589, 11. Juni 2019) erwähnt, „ist dieser Prozess im Vereinigten Königreich seit mehr als einem Jahrhundert eine Formalität: Die damalige Regierung rät der Krone, sich zurückzuziehen und so weiter Antrag wird stattgegeben“. ... In der derzeitigen Praxis wird einige Tage vor der eigentlichen Vertagung per Ratsbeschluss eine Verkündigung vorgenommen, in der eine Reihe von Tagen angegeben wird, innerhalb derer das Parlament vertagt werden kann, und das Datum, an dem die Vertagung enden würde. Der Lordkanzler bereitet eine Kommission unter dem großen Siegel vor, die die Kommissare entsprechend anweist. An dem für die Prorogation gewählten Tag betreten die Kommissare das House of Lords; das Unterhaus wird einberufen; der Befehl des Monarchen, der die Kommission ernennt, wird gelesen; und das Parlament wird formell vertagt.
69 [in Bezug auf diese Prorogation] Dieser Rat war rechtswidrig. Es lag außerhalb der Befugnisse des Premierministers, es zu geben. Dies bedeutet, dass es null und wirkungslos war: siehe, wenn eine Autorität erforderlich war, R (UNISON) gegen Lord Chancellor [2017] UKSC 51, Abs. 119. Es führte zu der Order in Council, die auf rechtswidriger Beratung beruhte ebenfalls rechtswidrig, nichtig und wirkungslos und aufzuheben. Dies führte zu der eigentlichen Prorogation, als ob die Kommissare mit einem leeren Blatt Papier ins Parlament gegangen wären. Auch sie war rechtswidrig, nichtig und ohne Wirkung.
70 Daraus folgt, dass das Parlament nicht vertagt wurde und dass dieses Gericht entsprechende Erklärungen abgeben sollte. ...
Urteil im PDF-Format auf der Website des Obersten Gerichtshofs, zusammen mit Videoaufzeichnungen der Anhörungen: https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2019-0192.html (Cherry ist separat aufgeführt unter https://www.supremecourt. uk/cases/uksc-2019-0193.html , aber die Fälle wurden zusammen verhandelt und es gab ein Urteil.)
Urteil im HTML-Format zu BAILII https://www.bailii.org/uk/cases/UKSC/2019/41.html
Hat der Oberste Gerichtshof tatsächlich die Möglichkeit, die Monarchin zu überstimmen, weil sie schlecht beraten wurde?
Ja. Der Oberste Gerichtshof übt die Autorität des Monarchen aus. Sie kann sich selbst überstimmen.
zibadawa timmy
JonathanReez
JJJ
JonathanReez