Ist bei der Anmietung eines Luftfahrzeuges für eine praktische Prüfung bei einem kostenpflichtigen DPE eine 100-Stunden-Prüfung erforderlich?
Es wird viel Geld getauscht, aber der DPE hat mir gesagt, dass es nicht „For Hire“ ist, weil das Geld an ihn geht (dh er bezahlt mich nicht, ich bezahle ihn). Wie kann sich die Richtung, in die die Mittel fließen, auf die Bedeutung des Begriffs „zu vermieten“ auswirken?
Abelenkys Antwort ist richtig, aber die relevante Vorschrift ist FAR 91.409(b) :
(b) Außer wie in Absatz (c) dieses Abschnitts vorgesehen, darf keine Person ein Flugzeug betreiben, das eine andere Person (außer einem Besatzungsmitglied) zur Anmietung befördert, und keine Person darf Flugunterricht zur Anmietung in einem Flugzeug erteilen, das diese Person bereitstellt, es sei denn, das Luftfahrzeug hat innerhalb der vorangegangenen 100 Betriebsstunden eine jährliche oder 100-Stunden-Inspektion erhalten und wurde für die Wiederinbetriebnahme gemäß Teil 43 dieses Kapitels genehmigt oder hat eine Inspektion für die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses gemäß erhalten mit Teil 21 dieses Kapitels. Die 100-Stunden-Grenze darf um nicht mehr als 10 Stunden auf dem Weg zu einem Ort überschritten werden, an dem die Inspektion durchgeführt werden kann. Die überschüssige Zeit, die benötigt wird, um einen Ort zu erreichen, an dem die Inspektion durchgeführt werden kann, muss in die Berechnung der nächsten 100 Betriebsstunden einbezogen werden.
Hier also die Regeln:
Das bedeutet, dass Sie ohne 100-Stunden-Inspektion einen Fluglehrer beauftragen können, Ihr eigenes Flugzeug einzuweisen. Sie können ein gemietetes Flugzeug auch ohne 100 Stunden fliegen, solange dieser Flug nicht unter Anleitung eines Fluglehrers erfolgt.
Da Sie weder bezahlt noch eingewiesen wurden, entfällt die 100-Stunden-Prüfung. In der Praxis kenne ich jedoch keinen Flugzeugverleih, der es den Flugzeugen ermöglicht, länger als 100 Stunden zu fliegen, unabhängig davon, ob es sich um einen Schulungsflug oder einen Privatflug handelt.
Es gilt die Regel, dass der Pilot nicht „gemietet“ werden darf.
Er ist zu mieten, aber als DFE, nicht als PIC (der das Flugzeug fliegt), also verstößt er nicht gegen die Regel.
Sie sind derjenige, der das Flugzeug (den PIC) fliegt, aber Sie werden nicht bezahlt (tatsächlich bezahlen Sie jemand anderen), also sind Sie auch nicht „angestellt“.
Teichleben
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