Können Instrumentenanflüge durchgeführt werden, wenn Pistensichtweite nicht für die gesamte Pistenlänge gegeben ist? (Anfahrverbot)

Der Flughafen Bristol (EGGD) hat das folgende NOTAM:

INSTRUMENTIERTER RVR RWY 27 STOPEND AUSSER BETRIEB

Würde es Flugzeugen erlaubt sein, Anflüge auf Bristol fortzusetzen? Wenn ja, würden die RVR-Werte zum Aufsetzen und zur Mitte ausreichen, um zu entscheiden, ob der Anflug legal ist (siehe Anflugverbot unten). Zum Beispiel beträgt das aufgeführte RVR-Minima für die Landebahn 27 des RNP-Anflugs 1400 m (LNAV) – wenn die RVR-Werte des Aufsetzpunkts und des Mittelpunkts darüber lägen, könnte jemand legal mit dem veröffentlichten Anflug fortfahren.

Das britische AIP beschreibt das Anflugverbot wie folgt.

AD 4.9 Anflugverbot – Alle Flugzeuge

4.9.3 Ein Luftfahrzeug kann einen Instrumentenanflug unabhängig von der gemeldeten Pistensichtweite/Sicht beginnen, aber der Anflug darf nicht unterhalb von 1.000 FT über dem Flugplatz fortgesetzt werden, wenn die relevante Pistensichtweite/Sicht für diese Landebahn zu diesem Zeitpunkt geringer als das festgelegte Minimum für die Landung ist .

...

4.9.6 Die Landebahn-Sichtweite (RVR) der Aufsetzzone muss immer kontrollierend sein.

Antworten (1)

Um einen ILS CAT I-Anflug durchzuführen, muss zumindest der RVR-Sensor der Aufsetzzone betriebsbereit sein. Für CAT II benötigen Sie die Aufsetzzonen- und Mittelfeldsensoren, und für CAT III benötigen Sie alle drei. Gemäß Ihrem NOTAM sollte es möglich sein, CAT I- und CAT II-Anflüge durchzuführen, wenn nur der RVR-Sensor am Stoppende außer Betrieb ist (vorausgesetzt, dass diese überhaupt für diese Landebahn verfügbar sind).

Es gibt Verfahren, die es Flugbesatzungen ermöglichen, ein CAT I ILS allein auf der Grundlage der meteorologischen Sicht durchzuführen, wobei eine spezielle Umrechnungstabelle verwendet wird, um die RVR-Werte auf der Grundlage der Sicht abzuschätzen, aber ich glaube, dass diese unternehmensspezifisch sind.

RVR kann auch manuell gemessen werden, aber ich bin mir nicht sicher, ob dies tatsächlich noch erlaubt ist. Es würde erfordern, dass jemand physisch zum Ende der Start- und Landebahn geht und dann die Anzahl der Start- und Landebahnlichter zählt, die vom Ende aus sichtbar sind. Da zwischen Start- und Landebahnfeuern ein fester Abstand besteht, können Sie die Anzahl der sichtbaren Lichter mit dem Abstand zwischen ihnen multiplizieren, um den RVR zu erhalten.

Ich bin mir nicht sicher, wie die Regeln für RNP-Ansätze lauten, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie denen für ILS ähnlich sind.

In den USA können Sie gemäß Teil 121 einen Anflug Kat. 1 mit allen RVR-Transmissometern in Betrieb fliegen, solange die vorherrschende Sicht auf/über dem erforderlichen Minimum liegt (normalerweise 1/2 SM, wenn alles andere wie Anfluglichter funktioniert). Der erste Halbsatz Ihres zweiten Absatzes ist genau richtig; der Rest nicht so sehr.
@RalphJ Hängt wahrscheinlich vom Land ab. Fühlen Sie sich frei, abzustimmen und/oder eine alternative Antwort zu geben
Vielen Dank. @expeditedescent Sie können die RVR auch aus einer Sichtumrechnung ermitteln: „Wo die RVR nicht verfügbar ist, können RVR-Werte durch Umrechnung der gemeldeten Sicht abgeleitet werden“ (CAT.OP.MPA.305). Diese Ableitung erfolgt über die Umrechnungstabelle: EASA AMC10 CAT.OP.MPA.110 Tabelle 8 Umrechnung der gemeldeten MET VIS in CMV.