Müssen Teil-91-Piloten die als NA gekennzeichneten Landebahnabfahrten einhalten?

Ich habe kürzlich eine Frage zur Bedeutung von Takeoff Minimum NA beantwortet und darauf hingewiesen, dass sie nicht für Part 91-Piloten gelten, aber nachdem ich darüber nachgedacht habe, bin ich mir nicht mehr so ​​sicher. Ich kann nichts finden, was ausdrücklich besagt, dass Sie keine als NA gekennzeichneten Landebahnen verwenden können, obwohl der Grund, warum die Landebahn nicht verfügbar ist, die Verwendung häufig zu einer sehr unklugen Entscheidung machen würde. zB Gelände oder Hindernisse. Andererseits wäre eine nicht überwachte Bodenanlage bei geschlossenem Tower kein Problem, wenn Sie den Abflug mit GPS fliegen würden.

Das AIM 5-2-8 sagt nur:

Piloten, die unter 14 CFR Part 91 operieren, wird dringend empfohlen, einen DP bei Nacht, während marginaler visueller meteorologischer Bedingungen (VMC) und instrumenteller meteorologischer Bedingungen (IMC) einzureichen und zu fliegen, wenn einer verfügbar ist.

Teil 91 §91.175 Start und Landung unter IFR. (f) Startminima auf Zivilflughäfen. schließt Teil-91-Betreiber aus, indem Einschränkungen angegeben werden, die nur für Teil-121-, 129- und 135-Betreiber gelten.

Auf einem Feld mit Türmen und einem Kontrollturm in Betrieb ist es unwahrscheinlich, dass Sie unter IFR auf einer als Takeoff Minimum NA gekennzeichneten Landebahn starten können, aber gibt es Einschränkungen, wenn der Turm geschlossen ist oder es keinen Turm gibt?

Nein. Teil 91 ist so ziemlich der wilde Westen. Das Wetter ist 100RVR und 0VV? Was auch immer ... zum Abheben freigegeben! Kontaktabfahrt auf eins zwei Nullpunkt durch...warte, er verschwand aus dem Sichtfeld. Hört jemand ein ELT?
@acpilot Wir haben einige Grenzen. Zum Beispiel müssen wir eine Alternative einreichen, wenn das Wetter unter den Mindestwerten liegt, und die Alternative muss die alternativen Mindestwerte einhalten. (Übrigens denke ich, dass Sie Recht haben, aber ich würde es gerne sicher wissen.)
Ich würde nirgendwo abheben, wenn die Bedingungen zu niedrig wären, um eine sofortige Rückkehr für eine Notsituation zu verhindern.

Antworten (1)

Abgesehen vom Fliegen eines veröffentlichten SID oder ODP mit kartierten Startmindestwerten gibt es keine anderen Startmindestanforderungen für Piloten, die gemäß Teil 91 operieren.

Wenn ein Teil 91-Pilot ein veröffentlichtes Abflugverfahren von ATC erhält und akzeptiert, muss er alle Mindestanforderungen erfüllen, die für das Verfahren veröffentlicht wurden.

Zum Beispiel können einige SIDs Startmindestwerte mit einer Landebahn anzeigen, die als "NA" aufgeführt ist (die Aspen Seven Departure als KASE listet "Rwy 15: NA - Terrain") auf. Wenn Sie diese SID akzeptierten, könnten Sie die Landebahn 15 nicht benutzen, selbst wenn Sie unter Teil 91 operieren.

Aber nur weil du es kannst, heißt das nicht, dass du es solltest. Jeder Pilot, der Teil 91 fliegt, sollte eine Reihe persönlicher Mindestanforderungen haben.

Nur ein Pilot, der die Vorschriften interpretiert, kein Anwalt :)