Hier ist der Text von 135.225(e)
[Kein Pilot darf ein Instrumentenanflugverfahren zu einem Flughafen beginnen, es sei denn,] Die in Teil 97 dieses Kapitels oder in den Betriebsspezifikationen des Betreibers vorgeschriebenen MDA- oder DA/DH- und Sichtlandemindestwerte werden um 100 Fuß bzw. 1/2 Meile erhöht, aber für jeden verantwortlichen Piloten eines Flugzeugs mit Turbinenantrieb, der nicht mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot in diesem Flugzeugtyp gedient hat, die Höchstgrenzen und Mindestsichten für diesen Flughafen nicht zu überschreiten, wenn er als Ausweichflughafen genutzt wird .
Mich interessiert der fettgedruckte Teil des Textes. Bedeutet das:
Referenzen für Ihre Antworten sind willkommen!
Das "Kein Pilot darf ein Instrumentenanflugverfahren zu einem Flughafen beginnen, es sei denn" ist ein eigener Abschnitt mit dem Namen (a), gefolgt von den Bedingungen (1) und (2). Abschnitt (a) ist nicht in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise mit Abschnitt (e) verknüpft.
Abschnitt (e) befasst sich mit a
... verantwortlicher Pilot eines Flugzeugs mit Turbinenantrieb, der nicht mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot in diesem Flugzeugtyp gedient hat.
Der von Ihnen hervorgehobene Teil macht eine Ausnahme von den in Abschnitt (e) festgelegten Regeln für den Fall, dass der Anflug auf einen alternativen Flughafen erfolgt.
Eine vereinfachte Version wäre also, dass ein Pilot mit weniger als 100 h PIC-Erfahrung in Turbinenflugzeugen höhere Mindestwerte verwenden muss, wenn er IFR-Anflüge in einem Turbinenflugzeug fliegt. Wenn der Anflug auf einen alternativen Flughafen erfolgt, werden die Mindestwerte dieses Flughafens verwendet.
Jpe61