Gibt es einen Unterschied zwischen disziplinarischer und außerdisziplinärer Kündigung bei der Beantragung der Arbeitslosigkeit?
Ich habe für mein Unternehmen gearbeitet und eine Arbeitsplatzunterkunft beantragt. Der Arbeitgeber lehnte sie alle ab und stellte mich in bezahlten Urlaub, um mich auf andere Stellen zu bewerben. Ich wurde interviewt, erhielt aber keine Stellenangebote.
Später boten sie mir eine kleine Abfindung an und baten mich, bei einer Kündigung eine Schadensfreistellungserklärung zu unterschreiben. Ich lehnte ab und beantragte die Arbeitslosigkeit, da ich gefeuert wurde. Meine Sorge ist, dass meine ehemalige Firma dem Arbeitsamt mitgeteilt hat, dass ich wegen Leistung gekündigt wurde, aber in meiner ganzen Korrespondenz steht außerdisziplinäre Trennung, Arbeitsunfähigkeit. Darf ich Arbeitslosengeld sammeln? Wie soll ich vorgehen, wenn der Betrieb das Arbeitsamt bereits über meine Kündigung belogen hat?
Sie müssen wahrscheinlich mit Ihrer staatlichen Arbeitskommission (den Personen, die die Arbeitslosenunterstützung verwalten) darüber sprechen.
Aus Ihrer Beschreibung geht hervor, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie den Job nicht ausführen könnten (Arbeitsunfähigkeit), weil er die angeforderten Unterkünfte nicht bereitstellen und Ihnen keinen Job vermitteln konnte, den Sie übernehmen könnten.
Wenn sie das der Arbeitskommission gesagt haben, sollten Sie goldrichtig sein.
Wenn sie der Arbeitsverwaltung etwas anderes mitteilen, werden sie wahrscheinlich in große Schwierigkeiten geraten. Staatliche Beschäftigungskommissionen tendieren dazu, den Spielereien der Arbeitgeber SEHR misstrauisch gegenüberzustehen.
Hoffentlich haben Sie Kopien der Unterlagen aufbewahrt, in denen Sie die Unterkunft beantragt haben, und sie haben sie abgelehnt. Diese würden wahrscheinlich SEHR stark zu Ihren Gunsten sprechen.
ProgrammierungLama
Gregor Currie
Solar-Mike
Ernest Friedman Hill
nvoigt
Südpfotenhase