Lange bevor die FAA die Regeln von BATD, AATD, FFS und FTD aktualisierte, was waren die Regeln für die Protokollierung der simulierten Instrumentenzeit in einem synthetischen Trainer?
Konkret kam diese Frage auf, ein älterer Pilot hatte einige Logbucheinträge für simuliertes Instrument in einem Curtiss-Wright P.3 Simulator und es wurde als „simuliertes Instrument“, „synthetischer Trainer“ und „Gesamtflugzeit“ protokolliert. Heutzutage protokollieren Sie die Instrumentenzeit in einem Simulator (außer bei voller Bewegung) NICHT als "Gesamtkampfzeit", aber wie wurde sie 1994 protokolliert? Die Logbucheinträge dieser Person wurden von einem Instructor/Simulator Operator protokolliert und der Eintrag wurde vom Instruktor abgezeichnet. Ich habe es nachgeschlagen und der Curtiss-Wright P.3 wurde von Fluggesellschaften für Instrumententraining verwendet, aber ich konnte nichts darüber finden, wie diese Zeit im Jahr 1994 angemessen protokolliert wurde.
Ich kann mir vorstellen, dass es damals angebracht war, es als Flugzeit zu protokollieren, aber ich kann nichts so Altes finden, das irgendetwas auf die eine oder andere Weise sagt.
UPDATE: Ich habe AC 120-45A gefunden, das 1992 herausgegeben wurde und die Qualifikationen für Flugtrainingsgeräte für Flugzeuge beschrieb. In Abschnitt 14 dieses AC heißt es, dass für zuvor genehmigte Flugtrainingsgeräte ab dem Datum dieses AC im Jahr 1992 im Wesentlichen ein Bestandsschutz für 5 Jahre gilt. Wenn also der Curtis-Wright P.3 zuvor als Flugtrainingsgerät genehmigt wurde, würde er einen Bestandsschutz haben . Wenn also jemand weiß, ob der Curits-Wright P.3 jemals als Flugtrainingsgerät zugelassen wurde, wäre das ebenfalls hilfreich.
Diese Antwort reagiert etwas nicht, kann aber hilfreich sein.
In den 70er Jahren benutzte ich Trainingsgeräte, sowohl zur Vorbereitung auf eine Instrumentenflugberechtigung als auch für Geld. Das Trainingsgerät hatte einen Plotter und zeichnete die geflogene Strecke auf. Soweit ich mich erinnere, war es eine behördliche Anforderung, dass ein CFII oder ein IGI (Instrument Ground Instructor) für die gesamte simulierte Zeit Schulungen anbieten. Es wurde als simulierte Instrumentenzeit und erhaltene Instrumentenanweisung protokolliert.
Die Simulatorzeit auf dem Gerät war für Bewertungen oder Währungen nicht akzeptabel, es sei denn, ein Ausbilder war anwesend und bestätigte das Logbuch oder andere Aufzeichnungen.
Soweit ich mich erinnere, nutzten auch zwei Inspektoren des BSV diese Einrichtung.
Als ich meine Instrumentenflugberechtigung und meine CFII-Flugberechtigung erlangte, gab es weder seitens des DSB, der die Instrumentenkontrolle durchführte, noch seitens des DSB und des Betriebsinspektors, die bei meiner CFI-Instrumentenflugberechtigung mitfuhren, Bedenken.
Ich werde dies ändern, wenn ich in der Lage bin, die damalige Anleitung auszugraben, die, wie ich mich erinnere, kein AC war, sondern eine Sammlung von Bestimmungsschreiben von FAA Legal.
Teufel07
Mongo
Teufel07