Wenn eine Hand schmutzig wird, müssen dann beide gewaschen werden?

Ich bin mitten im Davening und kratze mit meinem kleinen Finger (kleiner Finger) an meiner rechten Hand an einer normalerweise bedeckten Stelle. Dazu muss ich mir die Hände waschen, bevor ich fortfahre. Muss ich:

  • meine beiden Hände waschen?
  • meine rechte Hand waschen?
  • meinen kleinen Finger waschen?
Wie immer sollten sich diejenigen, die dies lesen, nicht auf die praktische Halacha verlassen , sondern sich an ihre jeweiligen qualifizierten Rabbiner wenden.

Antworten (2)

Lassen Sie uns zunächst einen klar umrissenen Fall ansprechen: Es gibt ein Gesetz, dass man beim Urinieren mitten in einer Mahlzeit und sich nur mit einer Hand reinigend nur diese Hand waschen muss – Yoma 30a, Shul'han Arukh Ora'h 'Haim 170:1. Es wurde nicht nach den verwendeten Fingern unterschieden, daher würde ich davon ausgehen, dass bei einer Mahlzeit immer noch die ganze Hand gewaschen werden muss. Es ist also klar, dass Sie nicht beide Hände waschen müssen.

Nun zum Gebet: Gleichwohl für das Beten statt Essen, da die Forderung, sich außer einmal morgens zum Beten die Hände gründlich zu waschen (nach der als Halacha akzeptierten Meinung) nicht einschränkend ist, und nur deren Sauberkeit (ebd. 92:6), trotzdem verlangt die Halacha a priori das Waschen der ganzen Hand (ebd. 92:5), doch einmal schon mitten im Gebet, dass man sich nicht mehr einziehen kann, genügt ein Reinigungsakt allein. Daher scheint es, dass es in der Mitte der „Amidah“ ausreichen würde, den Finger zu reinigen (da es uns nur um Sauberkeit geht und ein sauberer Teil der Hand nichts bewirkt, da er bereits sauber ist). Wenn man in einem Teil des Gebets herumlaufen darf, müsste man die ganze Hand waschen (Mishna Berura 92:27), da a priori mehr als nur "

Hallo nzn! Ihre Logik ist die Logik eines Poseks . Beruht die Notwendigkeit, die ganze Hand zu waschen, wenn nur ein Finger betroffen war, auf dem Safek , welche Finger sich berührten, oder auf einer speziellen Regel, eine Hand zu sein?

Der Ben Ish Chai (Rabbi Yosef Chayim von Bagdad, 1833-1909) stellt in seinem Werk der Responsa „Torah Lishma“ (Siman 23) klar, dass, wenn man nur eine Hand in der Toilette ausstreckt, er nur diese waschen muss Hand; er muss nicht beide Hände waschen, da nur eine Hand der Verunreinigung der Toilette ausgesetzt war. Trotzdem schreibt Chacham Bentzion Abba Shaul (Jerusalem, 1924-1998) in seinem Werk "Or Le'tzion" (Vol. 2, 1:13), dass man sich auch in einem solchen Fall vorzugsweise beide Hände waschen sollte. Offensichtlich verstand er, dass sich die Verunreinigungen, die auf die Hand des Individuums gelangen, auch auf die zweite Hand ausbreiten, und deshalb sollte man beide Hände waschen, auch wenn nur eine Hand auf der Toilette war. Er fügt hinzu, dass eine Person, selbst wenn sie nur einen Finger in die Toilette legt, beide Hände waschen sollte.

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