Ist das Lesen einer E-Mail (an einem anderen Tag als dem Schabbat oder einem Feiertag, an dem Melachah verboten ist) von jemandem am Schabbat oder an dem Feiertag, der halachisch erlaubt ist, geschrieben und an Sie gesendet?
Siehe Mischna Terumot 2, 3:
המטביל כלים בשבת. שוגג ישתמש בהם מזיד לא ישתמש בהם. המעשר והמבשל בשבת שוגג יאכל מזיד לא יאכל. הנוטע בשבת שוגג יקיים מזיד יעקור. ובשביעית בין שוגג בין מזיד יעקור:
Wenn der chilul Shabbat unbeabsichtigt erlaubt ist, dh er wird absichtlich für Ihre Verwendung am Shabbat gesendet, bleibt er für immer verboten. Aber offensichtlich hat es niemand für ein Schabbat-Dienstprogramm geschickt. Es ist also erlaubt.
In Mischna Betsa 3, 2 sehen wir, dass die Erlaubnis für Motsae Shabbat nicht sofort ist, aber nach einer ausreichenden Zeit kann die Mil geschrieben und gesendet werden.
Aber wenn der Absender kein Jude ist und für sich selbst geschrieben hat (z. B. wenn er etwas braucht und danach fragt), können Sie die Post sofort verwenden. Wenn es von einem Juden wegen Krankheit gesendet wurde, kann es sein, dass er es senden durfte und Sie sofort antworten können, wenn Sie Ihre E-Mail auf Motsash öffnen.
kouty
Mil
Doppelte AA