Eine Kündigungsfrist von mehr als einer Woche, wenn nur Anspruch auf eine Woche Abfindung besteht

Wenn Sie in Kanada nur Anspruch auf eine Abfindung von einer Woche haben, wenn Sie entlassen werden (dh wenn Sie weniger als 1 Jahr für ein Unternehmen gearbeitet haben, aber die 3-monatige Probezeit abgeschlossen haben), sollten Sie bei der Kündigung mehr als eine Woche im Voraus kündigen ? Es scheint, dass die Person zwei Wochen im Voraus kündigen könnte, und der Chef stellt einfach einen Scheck über eine Woche Gehalt aus und schickt den Angestellten weg.

So wie ich das verstehe, ist es ein zusätzlicher Wochenlohn als "Entschädigung" für die Kündigung. Sie würden also für die zwei Wochen bezahlt, die Sie während Ihrer Kündigungsfrist arbeiten, dann würden Sie eine Woche darüber hinaus bezahlt. Natürlich müssen Sie Ihre lokalen Arbeitsgesetze überprüfen.
Es sieht so aus, als wäre es 1 Woche, Punkt . Kann nach Abgabe der eigenen Kündigung gekündigt werden?
Nein, es bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine einwöchige Entschädigung haben . Das ist nicht Ihr Lohn.
es ist möglich, entlassen zu werden (Sie könnten während Ihrer zweiwöchigen Kündigungsfrist grobe Inkompetenz begehen) – obwohl sie einen besseren Grund als Ihre Kündigung haben müssten.

Antworten (1)

Wie Jane in ihrem Kommentar erwähnt, ist eine Abfindung eine Entschädigung, die zusätzlich zu einem anderen Gehalt und/oder Urlaub gezahlt wird, der gezahlt wurde.

Wenn Sie zwei Wochen kündigen, werden Ihnen die zwei Wochen, die Sie arbeiten bleiben, bezahlt. Sie können auch für aufgelaufenen Urlaub bezahlt werden, den Sie noch nicht genommen haben (die Kilometerleistung variiert je nach Gerichtsstand und Vertrag/Vereinbarung). Da Sie aber gekündigt haben, wird Ihnen die Abfindung nicht gezahlt.

Auf der anderen Seite - wenn ein Unternehmen Sie mit Kündigung kündigt, werden Sie für die Bearbeitung der Kündigung, den aufgelaufenen Urlaub, wo er fällig ist, und die einwöchige Abfindung bezahlt.

Auf der anderen Seite - wenn Sie aus wichtigem Grund entlassen werden, erhalten Sie keine Kündigung, verfallen möglicherweise den aufgelaufenen Urlaub und werden sicherlich keine Abfindung erhalten.