Habe ich Anspruch auf das Gehalt in der Stellenanzeige [geschlossen]

Mir wurde eine Stelle angeboten, aber der Vertrag weist ein anderes (niedrigeres) Gehalt aus als die Anzeige für die Stelle.

Welche Rechte habe ich, um das ausgeschriebene Gehalt zu erhalten?

Wenn ich es in Frage stelle, hat der Arbeitgeber ein Recht, das Angebot zurückzuziehen. Ist es besser, nach Annahme des Angebots nachzufragen?

Sie haben fast keine Rechte. Wenn Sie die Gehaltsregelung im Vertrag nicht wollen, müssen Sie sie nicht akzeptieren. Unternehmen haben große Freiheiten, möglicherweise erfüllen Sie nicht alle Fähigkeiten, die sie benötigen, um die angekündigte Bezahlung zu erhalten. Sie können immer eine höhere Bezahlung verlangen. Wenn Ihnen diese Tatsache nicht gefällt, können Sie das Stellenangebot immer nicht annehmen.
Angenommen, Sie haben den Vertrag nicht mit dem niedrigeren Gehalt unterzeichnet, haben Sie das Recht zu sagen: "Ich unterschreibe kein Angebot, das niedriger ist als das, was Sie beworben haben". Der Arbeitgeber hat das Recht zu sagen „So viel kann ich Ihnen leider nicht bieten“. Alles in allem ist es jedoch viel besser, diese Art von Problemen zu klären, bevor Sie etwas unterschreiben.

Antworten (2)

Das Angebot, das Sie erhalten haben, war der erste Schritt in einer Verhandlung. Sie können antworten, indem Sie sagen, dass Sie den angekündigten Betrag erwartet haben, und Sie können sehen, wie die Verhandlungen von dort aus verlaufen.

Rechtsansprüche spielen hier kaum eine Rolle, denn fast nie würden Sie bei einem Arbeitsantritt mit einem Gerichtsverfahren gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen wollen.

Die Anzeige gibt einen Hinweis darauf, wie viel der Arbeitgeber bereit ist, für die Rolle zu zahlen. Der im Vertrag angegebene Betrag ist, wie viel der Arbeitgeber (nach Gesprächen usw. mit Ihnen) bereit ist, für Ihre Dienstleistungen zu bieten. Dies ist ein bisschen wie eine Auktion, da der Arbeitgeber so wenig wie möglich zahlen möchte und nicht zeigen möchte, wie viel er im Topf hat (Die Anzeige hat ihn ein wenig gezeigt, aber ist das der Fall? Absolutwert?).

Sie können natürlich antworten und sagen, dass das Gebot zu niedrig ist, indem Sie die Anzeige als Druckmittel nutzen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht zu sagen, dass der ursprüngliche Betrag das endgültige Angebot ist (oder sogar, dass das Geschäft nicht mehr verfügbar ist), das ist das Vorrecht sowohl von Ihnen als auch vom Arbeitgeber, das Geschäft zu ändern oder rückgängig zu machen, bevor es abgeschlossen ist . Der Trick besteht darin, das Beste aus sich herauszuholen und gleichzeitig das Interesse des Arbeitgebers aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie akzeptieren und dann neu verhandeln, brechen Sie möglicherweise einen Vertrag und riskieren, alles zu verlieren.

Denken Sie darüber nach, wonach Sie wirklich suchen würden und was Sie begründen können. Widersprechen Sie dem Arbeitgeber, aber seien Sie darauf vorbereitet, dass er weggeht, besonders wenn es eine viel höhere Zahl als das Angebot ist.