Da einige Konzeptentwürfe in Arbeit sind, bin ich gespannt, wie die aktuellen FAA-Vorschriften in Bezug auf senkrecht startende und landende Fahrzeuge in der Kategorie der leichten Sportflugzeuge aussehen.
Der FAA-Begriff für VTOL [andere als Hubschrauber und Leichter-als-Luft-Fahrzeuge] ist „Powered Lift“. Bemerkenswert ist auch, dass Tragschrauber von Natur aus vertikal landen können, aber nicht vertikal starten können, also keine VTOL sind.
LSA schließt elektrische Hebebühne aus. Nicht viel mehr, es sei denn, es startet von einem Katapult und landet mit einem Fallschirm.
Titel 14 CFR Abschnitt 1.1 „Allgemeine Definitionen“:
Leichtes Sportflugzeug bezeichnet ein Luftfahrzeug, das kein Helikopter oder Motorlift ist und seit seiner ursprünglichen Zulassung weiterhin Folgendes erfüllt:
(1) Ein maximales Startgewicht von nicht mehr als –
(i) 1.320 Pfund (600 Kilogramm) für Luftfahrzeuge, die nicht für den Betrieb auf dem Wasser bestimmt sind; oder
(ii) 1.430 Pfund (650 Kilogramm) für ein Flugzeug, das für den Betrieb auf dem Wasser bestimmt ist.
(2) Eine maximale Fluggeschwindigkeit im Horizontalflug mit maximaler Dauerleistung (VH) von nicht mehr als 120 Knoten CAS unter normalen atmosphärischen Bedingungen auf Meereshöhe.
(3) Eine maximale nie überschrittene Geschwindigkeit (VNE) von nicht mehr als 120 Knoten CAS für ein Segelflugzeug.
(4) Eine maximale Überziehgeschwindigkeit oder eine minimale stabile Fluggeschwindigkeit ohne Verwendung von Auftriebsverstärkungsvorrichtungen (VS1) von nicht mehr als 45 Knoten CAS bei dem höchstzulässigen Startgewicht des Luftfahrzeugs und dem kritischsten Schwerpunkt.
(5) Eine maximale Sitzplatzkapazität von nicht mehr als zwei Personen, einschließlich des Piloten.
(6) Ein einzelner Hubkolbenmotor, falls angetrieben.
(7) Ein fester oder am Boden verstellbarer Propeller, wenn es sich um ein Motorluftfahrzeug handelt, bei dem es sich nicht um ein Motorsegler handelt.
(8) Ein festes oder schwenkbares Propellersystem bei einem Motorsegler.
(9) Ein halbstarres, wippendes Zweiblattrotorsystem mit fester Steigung, wenn es sich um einen Tragschrauber handelt.
(10) Eine drucklose Kabine, falls mit einer Kabine ausgestattet.
(11) Feste Fahrwerke, außer für Luftfahrzeuge, die für den Betrieb auf dem Wasser vorgesehen sind, oder Segelflugzeuge.
(12) Festes oder einziehbares Fahrwerk oder ein Rumpf für ein Luftfahrzeug, das für den Betrieb auf dem Wasser bestimmt ist.
(13) Festes oder einziehbares Fahrwerk für ein Segelflugzeug.
Teichleben
David